Steuererklärung – So können Sie jetzt noch Steuern sparen

Die Steuererklärung ist etwas grundsätzlich Unangenehmes. Wenn der Steuerbescheid für das folgende Jahr kommt, möchte man ihn gar nicht öffnen. Doch was, wenn es noch Posten gibt, wo sie tatsächlich Geld und Steuern sparen können? Da verwandelt sich die lästige Steuerklärung vielleicht in einen segensreichen Bescheid. Folgende Posten werden oft bei der Auflistung der Steuererklärung vergessen oder nicht als absetzbar wahrgenommen oder gekannt. Doch hier ein kleiner Überblick, wie man gut und gerne den ein oder anderen Euro von der Steuer absetzen kann.

Und dankbar grüßt der Handwerker, der Gärtner und die Putzfrau

Sowohl als Eigentümer wie auch Mieter sind Rechnungen vom Handwerker für Reparaturen von bis zu 20% von der Steuer absetzbar. Das ist erst erfreulich. Allerdings schreibt das deutsche Steuergesetz eine Einschränkung, in Form einer Obergrenze vor. Diese liegt bei einem Maximum von 1200 Euro jährlich. Ebenfalls beziehen sich diese 20% lediglich auf die Lohnkosten. Materialkosten sind von der Steuerabsetzung ausgenommen.
Die 20% Grenze gilt übrigens auch für haushaltsnahe Leistungen wie Garten- und Putzarbeiten. Die Obergrenze wurde hier allerdings bei 4000 Euro gesetzt.

Umzugskosten

Wer berufsbedingt seinen Wohnort wechseln muss, kann die damit anfallenden Umzugskosten ebenfalls steuerlich absetzen. Das Finanzamt gewährt selbst dann den Umzugsbonus, wenn kein Arbeitsplatzwechsel stattgefunden hat. Ausreichend ist es, wenn sich die Anfahrtszeit zum Job verkürzt. Das ist Grund genug.

Versicherungen steuerlich absetzen?

Riester-Renten sind gerne gesehen beim Finanzamt und diese können die Steuern tatsächlich mindern. Allerdings wird diese Zusatzversorgung vom Finanzamt geprüft und zwar durch die sogenannte Günstigerprüfung. Erstattet wird dann, wenn die Vorsorgeaufwendung höher ausfällt, als die Zulagen vom Staat. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist man grundsätzlich dazu berechtigt den vollen Basissatz anrechnen zu lassen.
Sach- und Hausratsversicherungen sind jedoch uneingeschränkt nicht steuerlich absetzbar.

Investitionen für die Bildung

Alle Ausgaben, die berufsbedingt für Computer, Literatur und Fort- wie Weiterbildungen anfallen sind generell absetzbar … sofern ihr Betrag höher ausfällt als die Werbekostenpauschale. Sind die Weiterbildungsmaßnahmen übrigens beruflich vorgeschrieben und vom Chef veranlasst sind sie ohne Wenn und Aber absetzbar.

Arbeiten von zu Hause?

Wenn die eigene Wohnung auch das Arbeitszimmer ist und man im Home-Office sein Geld verdient, bietet die deutsche Rechtsprechung ebenfalls anteilige Steuerermäßigungen und zwar auf Miete und auch Ausstattungskosten.

Damit man aber auf Nummer sicher geht bei seiner Steuererklärung, kann es sehr hilfreich sein, wenn man mit einer Steuersoftware seine Steuererklärung anfertigt. Ein aufschlussreiches Hilfsmittel, bei dem sicherlich nicht so schnell der Überblick verloren wird. Auf Steuern.de finden Sie einen ausführlichen Vergleich verschiedern Anbieter einer solchen Software.