Rürup-Rente

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine weitere Form der Altersvorsorge. Sie wurde nach Bert Rürup benannt und ist ähnlich der Gesetzlichen Rente. Die Rente wird nur an den Versicherten ausgezahlt und dies in monatlichen Renten, d.h. man kann sich das gesamte Geld also nicht auf einmal auszahlen lassen. Ein weiteres Kriterium für die Auszahlung der Rente ist, daß der Versicherte seine Rente erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres einziehen darf. Genauso wenig darf der monatliche Rentenbetrag vererbt oder verliehen werden.

Damit wollte man sicherstellen, daß der Versichte das Geld wirklich für die Altersvorsorge nutzt und zu keinem anderen Zweck. Sollte der Versicherte vor Erhalten der Rente schon sterben, fällt das Geld an die Versichertengemeinschaft. Falls man mit dieser Abmachung nicht einverstanden sein sollte, gibt es noch einige Alternativen:

  • Es kann eine zusätzliche Rentenversicherung abgeschlossen werden
  • Es kann vorher eine Vertrag abgeschlossen werden, daß der Ehepartner oder die Kinder einen Betrag der Rente ausbezahlt kriegen. Dieser muß aber vorher schon bestimmt werden.

Die meisten Menschen, die die Rürup-Rente nutzen sind Selbstständige, da sie die Geldbeträge von der Steuer absetzen können, d.h. sie konnten im Jahre 2005 60 Prozent des eingezahlten Betrages (20.000 Euro; bei Verheirateten 40.000 Euro) steuerlich absetzen. Ab diesem Jahr (2006) steigt der Prozentsatz jedes Jahr um 2% an. Falls die Rente vor dem Jahr 2006 beginnt, sind 50 Prozent des Rentenbetrags steuerpflichtig, falls die Rente des Versicherten erst ab dem Jahr 2040 beginnt, ist der volle Betrag der Rente zu versteuern. Andere Arbeiter-Gruppen für die sich die Rürup-Rente lohnt wären z.B. ledige Arbeitnehmer, verheiratete Arbeitnehmer (monatliches Bruttoeinkommen mehr als 4.000 Euro), etc.

Die Summe von 20.000 bzw. 40.000 Euro setzt sich zusammen aus:

  • Der Anteil des Arbeitgebers
  • Die Beiträge zur Rürup-Rente
  • Der eigen bezahlte Beitrag zur Rentenversicherung

Die Rürup-Rente hat sich bis zur heutigen Zeit noch keinen großen Namen gemacht. Manchmal wird sie auch als Basisrente bezeichnet. Sie ist die Ideale Rentenversicherung für Menschen, die selbstständig sind, oder gut verdienen. Es können allerdings neben der Rürup-Rente auch noch zusätzlich andere Renten abgeschlossen werden, wie z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsversicherung, etc. Hierbei ist es wichtig, daß der Betrag der Zusatzversicherungen kleiner bleibt, als der Betrag der Rürup-Rente, da die Zusatzversicherungen sonst nicht mehr staatlich gefördert werden.

Die Einzahlung der Beiträge für die Rürup-Rente kann von jedem Versicherten selbst bestimmt werden. Sie können jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder auch monatlich einbezahlt werden. Falls der Versicherte einmal arbeitslos werden sollte, kann der Staat nicht auf den von ihm geförderten Teil zurückgreifen.