Festgeld Kosten

Bei einer Anlage von Festgeld sollten die Zinsen ohne Abzüge an den Sparer fließen. Dann wäre es ärgerlich, wenn bei einer Festgeldanlage noch Kosten entstehen würden, die den Zinsgewinn schmälern. In der Regel können Anleger bei einem Festgeld-Angebot einer Bank aber davon ausgehen, dass keine Kosten anfallen, bzw. nur dann, wenn Sonderwünsche des Kunden von der Bank bearbeitet werden. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, bei der Kontoeröffnung eines Festgeldkontos aus das Preisverzeichnis und die Geschäftsbedingungen durchzulesen.

Kontoführung

Ein Festgeldkonto wird von den meisten Banken als Girokonto geführt, jedoch ohne der Möglichkeit, vom Konto beispielsweise Rechnungen zu überwiesen. Die normale Kontoführung des Festgeldkontos wird kostenlos angeboten. Das bedeutet, dass für alle Zu- und Abbuchungen keine separaten Transaktionsgebühren anfallen. Im Rahmen der Kontoführung werden auch Kontoauszüge erstellt und per Post verschickt, die den Sparer über die vorgenommenen Buchungen auf dem Konto (Anlagekapital, Zinsen) informieren. In der Regel ist auch der Kontoauszug in der preisfreien Kontoführung enthalten. In Ausnahmefällen kann die Bank jedoch die preisfreie Kontoführung nur dann gewähren, wenn alle Transaktionen online durchgeführt werden und der Kontoauszug nur per E-Mail in ein spezielles Postfach eingestellt wird, das regelmäßig abgerufen werden muss. Wenn der Anleger seiner Festgeldbank aber telefonische Aufträge erteilt oder die Zusendung des Kontoauszuges per Post verlangt, kann die Bank eine Gebühr verlangen oder das Port für den Brief mit den Kontoauszügen verlangen. Für Sonderbuchungen, beispielsweise bei einer Rücklastschrift oder bei einer Überziehung, die praktisch nicht vorkommen kann, berechnen die Banken oft hohe Gebühren oder Zinsen. Anleger, die ihr Festgeld normal führen, zahlen diese Gebühren aber nicht.

Referenzkonto

Alle Zinsbuchungen und Abbuchungen werden in der Regel über ein Referenz-Girokonto abgewickelt. Das kann das bestehende Girokonto bei der Hausbank sein oder ein neu zu eröffnendes Konto bei der Festgeldbank. Da heute bei fast allen Banken kostenlose Girokonten eröffnet werden können, dürften Girokontogebühren nicht anfallen. Sollte die Bank dennoch nur ein kostenpflichtiges Referenzgirokonto anbieten, sollten Sparer konsequent bei einer preiswerten Bank ein kostenloses Girokonto eröffnen.

Abschlagssteuer

Seit 2009 gilt in Deutschland die Abschlagssteuer von 25 Prozent. Hinzu kommt noch der Solizuschlag und eventuell auch noch die Kirchensteuer. Wenn Anleger ihrer Bank keinen Freistellungsauftrag erteilen, behält die Bank den Steueranteil direkt von den Zinsen ein und überweist den Betrag an das Finanzamt. Pro Jahr und Person können bis zu 801 Euro Zinsen steuerfrei mit Kapitalanlagen erzielt werden. Bei gemeinsam Veranlagten (zum Beispiel Ehepaare) ist der doppelte Betrag steuerfrei. Der Freibetrag kann auch gesplittet werden, wenn zum Beispiel bei mehreren Banken Geldanlagen mit Zinseinkünften geführt werden.