Beurkundung

Die Beurkundung ist meist eine notarielle bzw. öffentliche Beurkundung. Bei einem Rechtsgeschäft unterschreibt der Notar die Richtigkeit des Geschäfts. Dies geschieht zum Beispiel bei einer Beglaubigung nicht. Nur Grundstücksverkäufe müssen Immer von einem Notar unterschrieben werden. (§128 BGB)