Preisangabenverordnung

Seit 1985 als Verbraucherschutz in Kraft. Kreditinstitute sind verpflichtet, in Angeboten und Darlehensveträgen alle relevanten Preise bzw. Kosten aufzuführen. Darüberhinaus muß im Privatkundengeschäft auch der Effektivzinssatz für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben werden.