Zinsgleitklausel

Seit dem 1.März 1997 gilt die Zinsgleitklausel. Dank der Zinsgleitklausel muss sich der Kreditnehmer um mögliche Änderungen nicht mehr zu kümmern. Durch die Zinsgleitklausel darf der Kreditgeber den Zinssatz jeder Zeit erhöhen oder senken. Dies ist dadurch möglich, da der Zinssatz an einen Diskontsatz gekoppelt ist.