Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Versicherung, die vor den privatwirtschaftlichen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichert, wird im Allgemeinen als Berufs-unfähigkeitsversicherung bezeichnet. Als nicht berufsfähig gilt derjenige, der dem im Vertrag vereinbarten Beruf aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht mehr nachgehen kann. Dem Versicherten wird in diesem Fall eine zuvor vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente ausgezahlt.

Mögliche Ausgrenzungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung

In vielen Versicherungsverträgen kann ein Verzicht auf abstrakte Verweisung beantragt werden. Dabei verzichtet der Versicherungsanbieter darauf den Versicherten auf Tätigkeiten, die dem ursprünglichen Beruf ähneln zu verweisen. So könnte z.B. ein Techniker, der zur Ausübung seines Berufes nicht mehr in der Lage ist, evtl. immer noch als technischer Gutachter weiterarbeiten.

Es sollte stets beachtet werden, dass die Definition des Berufs im Versicherungsvertrag unter Umständen vom alltäglichen Sprachgebrauch abweichen kann. Hier sollten besser zweimal beim Versicherer nachgefragt werden, bevor Vertragsabschluss. Beispielsweise ist Maurer nicht unbedingt gleich Maurer, da von den Versicherungen immerhin bis zu 30.000 unterschiedliche Berufseinstufungen geführt werden.

Weitere Kriterien

Das Alter bis zu dem die Versicherung wirksam wird, kann im Vertrag mit festgelegt werden, darf aber nicht höher liegen als bei 65 Jahren. Neben dieser Versicherungsdauer kann die Leistungsdauer separat vereinbart werden. Die Leistungsdauer ist der Zeitpunkt, bis zu dem eine entsprechende Rente ausgezahlt wird. Es ist beispielsweise möglich einen Versicherungsvertrag mit einer Vertragsdauer bis zum 50. Lebensjahr und einer Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr zu vereinbaren. Erkrankt der Versicherte mit 49 Jahren, werden ihm 16 Jahre lang (bis 65) die entsprechend vereinbarten Zahlungen überwiesen. Geschieht im aber das Gleiche mit 53 Jahren, hat der Versicherte keinerlei Ansprüche, da es im Vertrag nicht dementsprechend vereinbart wurde.

Kosten und Verpflichtung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu der Gruppe der Invaliditätsversicherungen und ist ein gesetzlich nicht vorgeschriebener Zusatz, der unter anderem auch zusammen mit einer Lebensversicherung abgeschlossen werden kann. Oft bieten Versicherungen hier besonders preisgünstige Komplettpakete an.

An sich setzten sich die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem versicherten Beruf und dem damit verbundenen Risiken zusammen. Natürlich ist das alles relativ zur Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeits-Rente zu sehen. Bestimmte Berufe bergen ungewöhnlich hohe Risiken. Dazu zählen vor allem handwerkliche Berufe oder Berufe in denen man überdurchschnittlich viel Stress ausgesetzt wird. Hier berufen sich die Versicherer auf allgemeine Statistiken und Listenwerte.

Wichtiges zu beachten

Wenn sich für eine entsprechende Versicherung entschiedenen wurde, sollten stets auf die richtigen Zeitparameter geachtet werden, sprich Versicherungsdauer und Leistungsdauer in den richtigen Relationen zu wählen. Ist bereits ein Lebensalter erreicht worden, in dem der normalen Rente eh schon nahe ist, macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung für keinen Sinn. Die Höhe der Berufsunfähigkeits-Rente sollte so gewählt werdehn, dass in einem fiktiven Fall von dieser gelebt werden kann.

Achtung: Bei Lehrern gibt es bei den meisten Versicherungen Einschränkungen im Berufsunfähigkeitsschutz. Es kann je nach Anbieter lediglich eine Versicherungsdauer bis zum 55. oder 60. Lebensjahr abgeschlossen werden.