Gesetzliche Krankenversicherung – Versicherungspflicht zur Krankenversicherung

Jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet eine Krankenversicherung vorweisen zu können. Der oder die Versicherte erhält komplett oder teilweise finanziellen Ersatz bei Krankheit, Verletzung und auch bei Mutterschaft. Auch einige Krankheitsvorbeugenden Maßnahmen werden von der Kasse erstattet. Zudem kann der Patient diverse Arzneimittel, die er für seine Gesundheit benötigt erstattet bekommen.

Normalerweise ist die gesetzliche Krankenversicherung so gedacht, dass man sich selbst versichert, sobald man in einem Angestelltenverhältnis selber regelmäßig Geld verdient. Kinder und nicht arbeitende Familienmitglieder sind über die Familie mit versichert. Selbst versichern müssen sich außerdem Studenten und Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften wie beispielsweise Arbeitslosengeld. Selbständig Tätige und Bezieher von Einkünften oberhalb Jahresarbeitsentgeltgrenze von knapp 4000 Euro brutto im Monat. Personen nach endender Versicherungspflicht sind zwar berechtigt sich privat zu versichern, haben dennoch die Option, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden.

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden sowohl vom Arbeitnehmer, als auch vom Arbeitgeber an den Versicherer entrichtet. Beide zahlen dabei im Normalfall den jeweils gleichen Betrag pro Monat. Die genaue Höhe des Beitrags wird durch Ihr Einkommen und nach weitgehend festgelegten staatlichen Leistungen kalkuliert. Getreu dem Solidarsystem wird eine Umverteilung der Mittel vorgenommen, die allen Menschen einen gleichen oder zumindest ähnlichen Leistungsstandard bietet. Auch ältere Versicherungsnehmer zahlen keinen Aufschlag, wie es bei privaten Kassen üblich ist. Daher ist der Beitrag nicht demographiegesichert, wodurch das tendenzielle Altern der Bevölkerung fast zwingend zu immer höheren Beitragsätzen führen muss.

Gesetzliche Krankenkasse = Mindeststandard der Behandlungen

Eine gesetzliche Krankenkasse bietet Ihren Kunden meist nur den absoluten Mindeststandard. Es ist damit zu rechnen, dass Sie im ernsten Krankheitsfall Ihre Klinik nicht unbedingt selber wählen dürfen, in einem Dreibettzimmer untergebracht werden und unter Umständen sehr lange auf notwendige Behandlungen warten müssen. Bei Arztbesuchen werden Sie was die Wartezeit betrifft, häufig gegenüber privat versicherten Patienten benachteiligt. Allgemein müssen Sie sich auch auf wesentlich mehr Komplikationen einstellen, wenn es darum geht Behandlungskosten oder Medikamente erstattet zu bekommen.

Die momentane Entwicklung im Gesundheitswesen lässt für gesetzlich versicherte Patienten keine Besserung erwarten. Im Gegenteil: Durch eine ständig alternde Gesellschaft mit zunehmendem Bedarf an Gesundheitsleistungen wird die Belastung für das Gesundheitssystem immer unhaltbarer. Die Folgen können nur höhere Beiträge und/oder schlechtere Bedingungen für jeden einzelnen Kassenpatienten sein.

Private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung

Im Schnitt kommen Sie mit einer gesetzlichen Krankenversicherung günstiger weg als mit einem entsprechenden privaten Versicherer. Dennoch sollte es auch für Sie überlegenswert sein, zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln, sofern Sie die Möglichkeit dazu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es immer noch die Option einer privaten Krankenzusatzversicherung in Verbindung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür zahlen Sie zwar einiges extra, erhalten allerdings eine Reihe von zusätzlich vereinbarten Leistungen.