Autoversicherung

In Deutschland und in den meisten Euro- päischen Ländern gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge (Kfz). Ohne eine Kfz Versicherung ist es in Deutschland nicht möglich ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen. Dabei muss ein Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Versicherung für das zuzulassende Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt vorgelegt werden, damit eine Zulassung für das Kfz erfolgen kann. Das Straßenver- kehrsamt gibt danach eine Rückmeldung an die Versicherung über die Zulassung.

Auf der Gegenseite melden die Versicherungen den zuständigen Behörden falls der Ver- sicherungsschutz für ein Kfz erlischt, so dass eine Zwangsabmeldung angeordnet wird. Es gibt unterschiedliche Versicherungsarten, durch die ein Kfz versichert werden kann. Die Haftpflichtversicherung ist für jedes Kfz vorgeschrieben, zusätzlich kann entschieden werden, ob das Fahrzeug noch Vollkasko oder Teilkasko versichert werden soll. Dies entscheidet der Fahrzeughalter selber, da Teil- und Vollkaskoversicherung freiwillig wählbar sind. Sinnvoll sind solche Zusatz- versicherungen zu Autoversicherungen bei Neuen, oder wertvollen Fahrzeugen um im Schadensfall auch den Schaden am eigenen Kfz ersetzt zu bekommen, da die Beiträge für Voll- und Teilkaskoversicherung im Vergleich zur allgemeinen Haftpflichtver- sicherung sehr hoch sind und sich bei älteren oder im Wert geringeren Fahrzeugen diese Versicherungen nicht lohnen. Unterschieden werden Voll- und Teilkaskoversicherung noch durch die Höhe der Selbstbeteiligung, die ebenfalls vom Versicherungsnehmer selber in ihrer Höhe bestimmt werden kann. Diese Selbstbeteiligung legt eine Summe fest, die vom Versicherungsnehmer im Schadensfall selber gezahlt wird. Dabei gilt, je höher die Selbstbeteiligung im Schadenfall, desto geringer ist der Beitrag für die entsprechende Lkw Versicherung. Die allgemeine Haftpflichtversicherung ist in ihren Beiträgen die, für den Versicherungsnehmer (VN) günstigste Versicherung, deckt aber keinerlei Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
Trotz der allgemeinen Versicherungspflicht für Kfz in der Europäischen Union gibt es deutliche Unterschiede in der Höhe der Höchst-Schadenssummen, zum Beispiel hat eine günstige Autoversicherung weniger Schadensdeckung, welche durch die Versicherungen abgedeckt werden. Auch gibt es so genannte Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen, welche im Schadensfall die Kosten für Rechtsbeistand und Gerichtskosten übernehmen, um den Versicherungsnehmer im Schadensfall angemessen zu Vertreten und dessen Interessen zu wahren. Ein Kfz Schutzbrief wird ebenfalls häufig gewählt. Der bekannteste Schutzbriefversicherer in Deutschland ist der ADAC. Der Schutzbrief beinhaltet Hilfe bei Pannen, Diebstahl oder Unfall, auch das Abschleppen eines Fahrzeu- ges oder Hilfe für den Versicherungsnehmer bei Schaden im In- und Ausland werden von Schutzbrief-Versicherungen übernommen. Eine Insassen-Unfallversicherung ist eine zusätzliche Möglichkeit, Personen im Schadensfall bestmögliche medizinische Versorgung zuteil werden zu lassen. Einzelheiten zu den unterschiedlichen Versicherungsarten werden im Folgenden erläutert.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetz vorgeschriebene Versicherung. Also eine so genannte Pflichtversicherung, die im Schadensfall die Ersatzansprüche eines Dritten deckt, dessen Schaden durch den Betrieb des vom Versicherungsnehmer, versicherten Kfz entstanden ist. Der Fahrer, der den Schaden verursacht hat, ist in der Regel auch verpflichtet, für den verursachten Schaden aufzukommen. Da es jedoch nicht möglich ist, jeden Führerscheinbesitzer der Versicherungspflicht zu unterziehen haftet im Schadensfall nicht nur der Fahrzeugführer für den entstandenen Schaden, sondern auch der Fahrzeughalter. Dies ist die einzige Ausnahme, bei der laut Gesetz, nicht nur im Falle von Eigenverschulden Schadensersatz geleistet werden muss. Weiter existiert in Deutschland bei Kfz-Versicherungen nach § 5 des Pflicht-Versicherungs-Gesetzes ein Kontrahierungszwang für die Versicherungsunternehmen. Das heißt, dass jedes Versicherungsunternehmen bei Antrag auf Erteilung einer Kfz-Versicherung dem Antrag zustimmen muss. Nur in Ausnahmefällen darf unter bestimmten Bedingungen das Versicherungsunternehmen das Zustandekommen des Vertrages verweigern. Über eine Kfz-Haftpflichtversicherung werden Personenschäden, und die damit verbundenen Kosten für medizinische Versorgung, oder die Übernahme von Rentenzahlungen bei Invalidität abgedeckt. Außerdem werden Sachschäden, die an anderen Fahrzeugen und Objekten entstanden sind, wie zum Beispiel Leitplanken oder Verkehrsschildern, von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Für Schäden die Dritten, am Unfall nicht beteiligten Personen entstanden ist, zum Beispiel durch Tod, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Zahlung von Schmerzensgeld. In jedem Fall ist der Fahrzeugführer des Schadenverursachenden Fahrzeuges mitversichert. Die Beiträge die von den einzelnen Versicherungsunternehmen für die Kfz-Haftpflichtversicherung erhoben werden, sind von den Versicherungsunternehmen frei bestimmbar, so dass es zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen erhebliche Beitragsschwankungen gibt. Üblich ist aber bei allen Versicherungsunternehmen, dass ein so genannter Schadenfreiheitsrabatt auf die Versicherung angerechnet wird. Das heißt, dass die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung günstiger werden, je länger der Vertrag schadenfrei läuft. Im Gegenzug werden die Beiträge für die jeweilige Kfz-Versicherung natürlich angehoben, wenn bei bestehendem Vertrag gehäuft Schadenfälle eintreten.

Für die genaue Berechnung der Beiträge werden Statistiken zur Hilfe genommen, die Aussagen über die Schadenhäufigkeit bei bestimmten Fahrzeugen machen, oder auch über die Unfallhäufigkeit im Zulassungs-Ort Aussagen machen. Je nach Ausfall dieser Merkmale sind die Beiträge für die Versicherung höher oder niedriger von den Versicherungsunternehmen gewählt. Auch kommt es bei der Höhe des Versicherungsbeitrages für die Kfz-Haftpflichtversicherung auf die Risikoeinschätzung des Fahrzeugführers oder seines Umfelds an. Diese Faktoren nennt man weiche Tarifmerkmale, welche insbesondere bei Personenkraftwagen und den dazu gehörigen Versicherungen in Kraft treten. Weitere weiche Tarifmerkmale sind das Alter des Versicherungsnehmers, die Dauer die der Versicherungsnehmer schon die Fahrerlaubnis besitzt, jährliche Fahrleistung und weitere Beschränkungen wie Fahrpraxis oder Mindestalter der Fahrzeugführer. Die Beiträge schwanken also von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen und vor Vertragsabschluß sollten die Versicherungen einzelner Versicherer geprüft werden. Eine Teilkasko-Versicherung kann zusätzlich zu der allgemeinen Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die zusätzliche Teilkasko-Versicherung ist für den Versicherungsnehmer freiwillig und deckt ein größeres Schadenspektrum als die Kfz-Haftpflichtversicherung allein ab.

Die Beiträge für eine Teilkaskoversicherung richten sich nach dem Fahrzeugtypen und dem Ort, in dem das Kfz zugelassen wird, die so genannte Regionalklasse, und unterliegen nicht dem Schadenfreiheitsrabattsystem, wie das bei der Kfz-Haftpflichtversicherung oder Vollkasko-Versicherung der Fall ist. Durch eine Teilkasko-Versicherung ist das Fahrzeug gegen Schäden durch Naturgewalten und andere äußere Faktoren, an denen der Fahrer des Fahrzeuges nicht beteiligt war versichert. So zum Beispiel gegen Diebstahl, Hagel, Blitz oder Überschwemmung. Schäden, die aufgrund von Naturgewalten am Fahrzeug entstehen, also zum Beispiel durch umgestürzte Bäume bei Sturm, werden ebenfalls von der Teilkasko-Versicherung übernommen. Anders dagegen, wenn es aufgrund von Naturgewalten zu Schäden kommt, die durch das Fahrverhalten als Reaktion auf Naturgewalten verursacht werden. Hier müssen die Kosten vom Versicherungsnehmer oder der Person die den Schaden verschuldet hat getragen werden. Auch gegen Brand, Explosion und Raub bietet eine Teilkasko-Versicherung Schutz. Ebenfalls abgedeckt sind Schäden, die durch Haarwild, also Rehe und Wildschweine entstehen. Dies gilt allerdings nur, wenn das Fahrzeug in Bewegung war, während der Schaden entstanden ist. In manchen Versicherungsgesellschaften werden durch die Teilkasko-Versicherung auch Schäden die durch Schafe, Pferde oder Rinder entstehen, abgedeckt.

Um die Beiträge für eine Teilkasko-Versicherung möglichst gering zu halten, haben die Versicherungsnehmer die Möglichkeit eine Teilkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung abzuschließen. Die Selbstbeteiligung kann in ihrer Höhe vom Versicherungsnehmer bestimmt werden, wobei verschiedene Summen für die Selbstbeteiligung von der Versicherungsgesellschaft vorgegeben sind. Hier gilt, je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Beitrag für die Teilkaskoversicherung. Im Schadenfall übernimmt der Versicherungsnehmer die Kosten für den entstandenen Schaden, in der Höhe seiner Selbstbeteiligung. Die Kosten, die die Selbstbeteiligung übersteigen, werden dann von der Teilkasko-Versicherung übernommen.
Eine Teilkasko-Versicherung ist sinnvoll in Gebieten, in denen oben genannte Naturgewalten gehäuft auftreten, und bei Neuwagen oder Fahrzeugen der oberen Mittelklasse und aufwärts. Grundsätzlich muss natürlich der Versicherungsnehmer entscheiden, ob eine Teilkasko-Versicherung für sein Fahrzeug sinnvoll ist und sich der Mehrbeitrag, der durch die Teilkasko-Versicherung zur allgemeinen Kfz-Haftpflichtversicherung entsteht, lohnt. Genau wie die Teilkasko-Versicherung ist auch die Vollkasko-Versicherung eine Zusatzversicherung zur allgemeinen Kfz-Haftpflichtversicherung, die vom Versicherungsnehmer freiwillig gewählt werden kann. Die Vollkasko-Versicherung deckt dabei im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich Schäden ab, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstanden sind. Dabei schließt eine Vollkasko-Versicherung die Teilkasko-Versicherung mit ein. Dadurch entstehen zwei voneinander unabhängige Vertragsteile, deren Bedingungen sich in verschiedenen Punkten positiv auswirken. Zum Einen wird durch die Beitragsberechnung durch das Schadenfreiheitsrabattsystem bei hohem Schadenfreiheitsrabatt die Vollkasko-Versicherung teilweise kostengünstiger als eine Teilkasko-Versicherung. Zum Anderen führen Schäden, die durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt werden, nicht zu einer Erhöhung des Schadenfreiheitsrabattes, und damit verbunden, zu einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge. Die Vollkasko-Versicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die durch Wandalismus und mutwillige Zerstörung durch Dritte verursacht wurden, für Unfallschäden bei Eigenverschulden, Fahrerflucht oder wenn der Unfallverursacher nicht in der Lage ist, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Auch im Fall das der Schaden durch Kinder entstanden ist, die im Normalfall nicht haftbar sind, trägt die Vollkasko-Versicherung die Kosten die durch den Schaden entstanden sind. Die Beiträge für ein Vollkasko-Versicherung richten sich nicht nur nach der Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers, sondern auch nach der Typklasse des Fahrzeuges. Zusätzlich werden dem Versicherungsnehmer bei Abschluss einer Vollkasko-Versicherung gewisse Pflichten auferlegt, die zu erfüllen sind, um im Schadenfall die Versicherung in vollem Umfang nutzen zu können. So muss jede Nutzung des Fahrzeuges legal geschehen, zum Beispiel nicht ohne Fahrerlaubnis. Im Schadenfall ist der Versicherungsnehmer außerdem verpflichtet, den Schaden zu melden und dabei zu Helfen den Hergang des Schadens aufzuklären. Da die Beiträge für die Vollkasko-Versicherung, genau wie bei der Teilkasko-Versicherung sehr hoch sind im Vergleich zur allgemeinen Kfz-Haftpflichtversicherung, sollte jeder Versicherungsnehmer für sich abwägen ob eine solche zusätzliche Versicherung sinnvoll ist oder nicht. Es besteht bei Finanzberatern die Möglichkeit sich beraten zu lassen um das günstigste und dabei das optimale Versicherungspaket zu wählen. Dies kann natürlich auch online überprüft werden auf speziell dafür eingerichteten Service-Homepages. Eine Pflichtversicherung für Fahrzeuge existiert in Deutschland und den meisten europäischen Ländern in Form von der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ohne diese Versicherung darf, wie oben schon erwähnt kein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Nach dem Erwerb eines Fahrzeuges muss über ein frei wählbares Versicherungsunternehmen eine Haftpflichtversicherung für das zuzulassende Fahrzeug abgeschlossen werden. Danach erst stellt die Versicherungsgesellschaft einen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung aus, so dass das Kfz bei der Zulassungsstelle angemeldet werden kann. Diese Kfz-Haftpflichtversicherung deckt im Schadenfall die Kosten ab, die dem Unfallbeteiligten durch das Verschulden des Versicherungsnehmers entstehen. Eine Haftpflichtversicherung deckt jedoch nie den Schaden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers ab. Diese Schäden können aber über weitere zusätzliche, frei wählbare Versicherungen, wie Teil- und Vollkasko-Versicherungen abgedeckt werden. Diese Versicherungen unterliegen jedoch keiner Versicherungspflicht. Welche Versicherung im Einzelnen jedoch notwendig ist kommt auf die Umstände und die Umgebung an, in der das Kfz bewegt werden soll. Zu der ohne hin abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Grundlage für die Versicherungen von Kfz darstellt, muss jeder Versicherungsnehmer für sich entscheiden, welche Schäden er durch die Versicherung abgedeckt haben möchte und wie hoch die Beiträge sind, die der Versicherungsnehmer bereit ist zu zahlen. Ob es wirklich sinnvoll ist eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung abzuschließen sollte sorgfältig geprüft werden, da bei Verzicht solcher Versicherungen enorm an Beiträgen gespart werden kann.

Im Gegenzug ist der Versicherungsnehmer natürlich gezwungen, für Schäden selber aufzukommen, die an seinem Fahrzeug eintreten, wenn er auf die Teil- und Vollkasko-Versicherung verzichtet hat und niemand sonst für den Schaden haftbar gemacht werden kann, der am Fahrzeug eingetreten ist. Schäden, verursacht durch Naturgewalten, oder bei Unfällen durch Eigenverschulden müssen somit vom Versicherungsnehmer gedeckt werden. Gerade bei Fahrzeugen, die noch relativ neu sind, oder die einen hohen Wert haben kann es oftmals erhebliche finanzielle Folgen haben, auf Teil- oder Vollkasko-Versicherung verzichtet zu haben. Da die Kosten für solche Schäden in vielen Fällen sehr hoch sind, kommt es häufig vor, dass ohne die entsprechende Versicherung der Schaden gar nicht beglichen werden kann und der Fahrzeughalter den Schaden nicht beheben lassen kann oder, im schlimmsten Fall die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges nicht wieder herstellen lassen kann. Der Abschluss einer Schutzbrief-Versicherung, zum Beispiel beim ADAC kann zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung sehr sinnvoll sein. Da diese Unternehmen sofortige Hilfe bei Unfällen oder Pannen leisten, und zwar im In- und Ausland. Der Beitrag für eine solche Schutzbrief-Versicherung ist sehr gering und kostet im Standarttarif meist weniger als 100 Euro im Jahr. Die Leistungen die für diesen vergleichsweise geringen Beitrag geleistet werden sind ausgezeichnet und der Service bei Panne oder Unfall ist meist innerhalb einer Stunde vor Ort und leistet kompetente Hilfe, schleppt Fahrzeuge ab oder führt kleinere Reparaturen bei Pannen sofort vor Ort durch. Abgesehen von den Schutzbrief-Versicherungen, lohnt es sich vor Abschluss einer Versicherung auf alle Fälle ein Vergleich zwischen den einzelnen Versicherungsarten.

Die Überlegung, ob eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung zu der allgemeinen Kfz-Haftpflichtversicherung gewählt werden soll, sollte auf jeden Fall gründlich überdacht werden und am besten auch ein Kfz Versicherungsvergleich getätigt werden, da auch hier die Beiträge auch innerhalb eines Versicherungsunternehmens in der Höhe große Unterschiede aufweisen. Auch ist es ratsam, die verschiedenen Versicherungsunternehmen miteinander zu vergleichen, um so den günstigsten, optimal auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsvertrag zu wählen. Ein online Vergleich bei einem unabhängigen Finanz-Optimierer oder auf einer Homepage, speziell für Versicherungsvergleiche ist daher sinnvoll. Hier werden häufig weitaus günstigere Möglichkeiten aufgezeigt, wie ein Fahrzeug bestmöglich versichert werden kann. Ein online Versicherungsvergleich ersetzt aber häufig nicht das persönliche Gespräch mit einem Versicherungsangestellten, der direkt und persönlich auf alle Fragen und Wünsche eingehen kann, und auf Diese auch in der Lage ist, flexibel zu reagieren. Natürlich kann in einem persönlichen Gespräch mit einem Versicherungsmitarbeiter erstmal geklärt werden, welche Versicherung den Wünschen entspricht, um danach online das ausgewählte Versicherungsmodell mit den Beiträgen anderer Versicherungsgesellschaften zu vergleichen.
Wem jedoch der persönliche Kontakt wichtig ist, und wer sich richtig beraten lassen möchte, sollte einen Versicherungsmitarbeiter seiner Wahl kontaktieren, eventuell bietet es sich an, mit einer Versicherungsgesellschaft Kontakt aufzunehmen, bei der bereits andere Versicherungen abgeschlossen wurden. Häufig bieten Versicherungsgesellschaften auch noch Kundenboni-Programme an, so dass ab einer bestimmten Anzahl von abgeschlossenen Versicherungen die Beiträge um einen bestimmten Prozentsatz gesenkt werden. Um von diesen Programmen Gebrauch zu machen ist es jedoch erforderlich, persönlich mit einen Mitarbeiter zu sprechen. Auch sollte ein gewisses Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitern der Versicherungsagentur bestehen, um eine angemessene Beratung und auch Betreuung im Schadenfall zu erhalten. Für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer nicht nur ein Kfz versichern lassen möchte, gibt es den so genannten Zweitwagen-Tarif. Dieser wird ebenfalls über Typenklasse des Fahrzeuges berechnet und über den Schadenfreiheitsrabatt. Dabei wird die Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen höher angesetzt als dies für das Erstfahrzeug der Fall ist. Somit sind die Beiträge für die Versicherung des Zweitwagens meist deutlich höher als die für den Erstwagen. Immer häufiger kommt es jedoch vor, dass einzelne Versicherungsgesellschaften die Zweitwagen-Versicherung zu einem fast preisgleichen Tarif, wie dem der Erstwagen-Versicherung anbieten. Auch in diesem Fall sollte vor Abschluss einer Zweitwagenversicherung geprüft werden, welche Versicherungsgesellschaft das günstigste Angebot macht, oder ob es eventuell sinnvoller ist, das Zweitfahrzeug über den Partner anzumelden, oder eine andere im Haushalt lebende Person, die ebenfalls in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse eingestuft worden ist, um die Beiträge für das Zweitfahrzeug gering zu halten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Wahl des Zweitwagentarifes je nach Versicherungsgesellschaft bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein müssen. So müssen zum Beispiel Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer identisch sein, der Versicherungsnehmer muss älter als 25 Jahre sein und für jeden Haushalt darf nur ein Zweitwagentarif in Anspruch genommen werden. Fahrer unter 25 Jahren werden in eine Risikogruppe eingestuft, da laut Statistiken insbesondere für Fahr-Anfängern, als für Menschen bis 25 Jahren, die Zahl der verursachten Unfälle sehr hoch sind. Gerade in dieser Altersgruppe kommt es vor allem an Wochenenden nach Besuchen in Diskotheken, häufig auch verbunden mit Alkoholkonsum zu Unfällen. Aber auch ohne diese Faktoren besitzen viele Fahrer dieser Altersgruppe noch sehr wenig Fahrpraxis und sind im Straßenverkehr oft weniger routiniert und sicher, wodurch häufig auch Unfälle aus Unsicherheit oder Zögerlichkeit entstehen, weil der Fahrer mit einer Situation überfordert war und nicht angemessen reagieren konnte. Daraus ergibt sich, dass die Beiträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn sie vom Fahr-Anfänger selber abgeschlossen werden soll sehr hoch sind. Ein Fahranfänger also ein Mensch unter 25 Jahren hat meist noch geringe Fahrpraxis aufgrund seines geringen Alters, so dass er in eine relativ hohe Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird. Dies führt ebenfalls zu einer deutlichen Erhöhung der Beiträge im Vergleich zu einem Versicherungsnehmer, dessen Schadenfreiheitsklasse schon sehr niedrig ist, aufgrund von jahrelanger unfallfreier Fahrpraxis. Ein Fahrzeug mit einem Alter von unter 25 Jahren selber zu versichern ist daher eine sehr kostspielige Angelegenheit, bietet aber auch bis zum 25sten Lebensjahr die einzige Möglichkeit in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zu gelangen und so die Beiträge zu senken.

Für Fahrer die eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen wollten ist demnach zu überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, das Kfz über einen Elternteil als Zweitwagen versichern zu lassen bis das eigene Alter über 25 Jahren liegt und die Beiträge für die Versicherung auch bei eigener Versicherung gesunken sind. Dazu muss das zu versichernde Fahrzeug allerdings als Fahrzeughalter den Elternteil eingetragen haben, der auch den Zweitwagentarif in Anspruch nehmen soll. Ob diese Variante günstiger ist als die Versicherung über einen Versicherungsnehmer der das 25ste Lebensjahr noch nicht vollendet hat sollte also auch vor Abschluss der Versicherung genau geprüft werden. Mittlerweile gibt es Versicherungsgesellschaften, die sich speziell auf die Versicherung von Zweitwagen spezialisiert haben, und die damit sehr günstige Zweitwagentarife anbieten. Teilweise zu den gleichen Konditionen wie die, des Erstfahrzeuges, so dass hier bei große Beitragsersparnisse anfallen. Um wirklich das beste Versicherungsangebot nutzen zu können sollte daher auf jeden Fall zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften verglichen werden. Und auch bei bereits längere Zeit bestehenden Versicherungen sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob es nicht günstigere Tarife gibt. Aufgrund von veränderten Lebensumständen ändern sich häufig auch die Beiträge für die Kfz-Versicherung. Eine Versicherung sollte also nie ohne ausreichenden Vergleich und ausreichende Prüfung abgeschlossen werden, denn schließlich ist es Ihr Geld um das es geht.