Haushaltspauschale

Die Bank prüft vor Darlehensgewährung im eigenen Interesse, ob nach Abzug aller Belastungen ein ausreichender Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts verbleibt. Hierfür werden in der Regel Mindestsätze (Haushaltspauschalen) festgesetzt. Die Monatspauschalen sind je nach Bank verschieden, hier ein Beispiel: 1-Personen-Haushalt: Eur 1.550,00 2-Personen-Haushalt*):Eur 1.950,00 / je Kind Eur 350,00 *) bei gesamtschuldnerischer Haftung Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies, daß monatlich mindestens Eur 2.400,00 für den Lebensunterhalt verbleiben müssen. Werden die Pauschalen nicht erreicht, kann eine Beleihung ausnahmsweise dennoch möglich sein, wenn andere günstige Umstände dafür sprechen.