Rangvorbehalt
Als Rangvorbehalt wird das Recht eines Grundstückeigentümers bezeichnet, sich durch einen Eintrag im Grundbuch vorzubehalten. Dies kann der Grundstückseigentümer tun,
WeiterlesenUnser großes Kreditlexikon erklärt die vielen Begriffe, die rund um das Thema Kredit existieren.
Als Rangvorbehalt wird das Recht eines Grundstückeigentümers bezeichnet, sich durch einen Eintrag im Grundbuch vorzubehalten. Dies kann der Grundstückseigentümer tun,
WeiterlesenAls Raten werden monatliche Zahlungen für einen Kredit bezeichnet. Die Rate besteht aus dem Tilgungsanteil und dem Zinsanteil.
WeiterlesenUnter einer Rückzahlung versteht man die Summe des Geldes, die der Kreditnehmer an den Kreditgeber abbezahlen muss. Zur Rückzahlung gehört
WeiterlesenUnter dem Niessbrauch versteht man, dass eine Immobilie nicht vererbt werden kann. Dieses nicht übertragbare Recht ist im Grundbuch festgehalten.
WeiterlesenDie Nominalverzinsung z.B. auf Anleihen und Pfandbriefe ist der zugesicherte Zinsbetrag. Der Nominalzins richtet sich nach dem jeweiligen Zinssatz auf
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