Riester-Rente

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine Rentenversicherung, die durch eigene Beiträge gezahlt wird, aber auch vom Staat gefördert wird. Sie wurde nach dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester benannt. Da man im Ruhestand nur einen Betrag monatlich ausbezahlt bekommt, der 70% des Einkommens beträgt, haben sich viele Menschen überlegt noch eine private Altersvorsorgen, Lebensversicherungen, Sparverträge oder Aktien neben der gesetzlichen Rentenversicherung abzuschließen.

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Da die Riester-Rente freiwillig abgeschlossen werden kann, ist es jedem selber überlassen, ob er noch zusätzliche Kosten aufbringen will, um im hohen Alter eine bessere Rente zu erlangen. Diejenigen, die sie sich für eine Riester-Rente entscheiden, zahlen eine bestimmte Summe in eine private Rentenversicherung, einen Fondssparplan, eine Pensionskasse oder in einen Banksparplan ein. Der Versicherte wird hierbei noch vom Staat unterstützt und bekommt einen Zuschlag vom Staat.

Personen, die das Rechte haben einen staatlichen Altersvorsorgezuschlag zu bekommen:

  • Amtsträger
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Menschen, die Arbeitslosengeld vom Staat beziehen
  • Pflichtversicherte Landwirte
  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige

Der Zuschlag vom Staat betrug im Jahre2004/05 76Euro pro Erwachsenen, dieses Jahr bis 2007 114 Euro pro Erwachsenen und im kommenden Jahr 2008 eine Summe in der Höhe von 154.

Da der Generationenvertrag in Zukunft so nicht erfüllt werden kann, da es immer mehr Menschen sind, die die Rente einbeziehen wollen und immer weniger junge Menschen, die dafür zahlen, muß man zu neuen Mitteln greifen. Ab einem Alter von 65 Jahren, kann man die Rente einbeziehen. Die Leistungen der Riester-Rente bestehen entweder aus einer lebenslangen Rente, einer lebenslangen Rente, die über den Tod hinaus geht und an die Hinterbliebenen abgegeben wird (Hinterbliebenenrente) oder aus einer Rente, die nach dem Tod des Versicherten komplett an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Je nach Vertragsabschluß kann eine oder mehrere dieser Möglichkeiten ausgewählt werden.

Personen, die die Riester-Rente nicht beziehen können, sind z.B. Studenten, geringfügig Beschäftigte (400 Euro Job), Rentner, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Sozialhilfeempfänger, etc.
Anfangs hat sich fast niemand dazu bereiterklärt eine Riester-Rente anzulegen. Das Produkt war neu, aufwendig und kompliziert. Die wenigsten haben die Förderverfahren nicht richtig verstanden und die absolute Förderung viel in den ersten Jahren zu gering aus. Da später auch noch ziemlich hohe Verwaltungskosten und Investitionskosten dazukamen wurde die Riester-Rente bald wieder vom Markt genommen.
Im Jahre 2005 kam die Riester-Rente wieder auf den Markt, nur diesmal verständlicher und attraktiver für den Versicherten