Wohngeld für Studenten

Die Miete stellt bei Studierenden, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, einen der größten Ausgabeposten dar. Vor allem die verbundene Kaution ist für viele Studenten nicht tragbar. Die Höhe ist zum einen abhängig von Studienort, zum anderen davon, ob es ein Zimmer im Studentenwohnheim, in einer Wohngemeinschaft oder eine eigene Wohnung ist. Günstiger Wohnraum für Studenten ist vor allem in Großstädten Mangelware. Der private Wohnungsmarkt ist zu Beginn eines jeden Semester komplett abgegrast. Übrig bleiben Wohnungen, die entweder sehr teuer sind oder einen Zustand aufweisen, den man getrost als unzumutbar bezeichnen kann. Das heißt, der frühe Vogel fängt den Wurm. Doch selbst das beste Schnäppchen mit guter Lage und perfektem Schnitt kostet für Studentenverhältnisse meist sehr viel. Möglichkeiten, die laufenden Kosten zu decken, gibt es einige. BAföG und/oder ein Studentenjob sind er gängige Weg. Wesentlich schwerer ist es, über das Wohngeld für Studenten einen Zuschuss zur Miete zu erhalten.

Denn wie bei allen staatlichen Leistungen hat der Gesetzgeber strenge Richtlinien aufgestellt, nach denen über einen Antrag auf Wohngeld für Studenten entschieden wird. Vorweg: Für die Mehrzahl der Studierenden tendieren die Chancen, Wohngeld zu erhalten, gen Null. Für eine Absage reicht es bereits, vom Prinzip her Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu haben. Eine Vorgabe, die nahezu jeden Studenten zutrifft. Ob man nun BAföG erhält, gar keinen Antrag gestellt hat oder weil das eigene bzw. das Einkommen der Eltern zu hoch ist eine Absage erhalten hat, ist im Zusammenhang mit einem Wohngeldantrag irrelevant. Wenn aber ein Familienmitglied, etwa das Kind eines Studentenpaares, keinen BAföG-Anspruch geltend machen kann, hat in diesem Fall der gesamte Haushalt Anrecht auf Wohngeld.

Ansonsten sind es nur wenige Ausnahmen, in denen Studenten Wohngeld beantragen können. Entweder sie haben

  • die Altersgrenze überschritten, innerhalb der BAföG gewährt wird,
  • gilt die Ausbildung als nicht förderungswürdig,
  • wurde die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, ohne dass es dafür einen wichtigen Grund gab,
  • handelt es sich um eine weiterführende Ausbildung, die im BAföG nicht berücksichtigt wird,
  • wurden keine Leistungsnachweise erbracht und das BAföG eingestellt
  •  ist die Höchstförderungsdauer überschritten,
  • erfüllen Ausländer die Bedingungen für eine Förderung nicht
  • oder aber es handelt sich um so genannte Grenzgänger, die ihre Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches für das Wohngeldgesetz absolvieren.

Besteht demnach Anspruch auf Wohngeld für Studenten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, dem eine Reihe von Unterlagen wie etwa die Bescheinigung des Vermieters und eine Verdienstbescheinigung beigefügt werden muss. Das Einkommen muss über dem Sozialhilferegelsatz plus Miete liegen. Falsche Angaben sollte man tunlichst vermeiden. Bewilligt wird Wohngeld, das nicht die gesamte Miete abdeckt, sondern als Zuschuss gedacht ist, für zunächst ein Jahr. Danach ist ein neuer Antrag zu stellen. Entscheidend ist zudem, dass es sich um eine angemessene Studentenwohnung handelt. Sich ein Luxusdomizil vom Staat finanzieren zu lassen, wird kläglich scheitern.

Bild: Paulwip / pixelio.de