Arbeitnehmersparzulage

Eine Arbeitnehmersparzulage ist eine Förderung des Arbeitnehmers durch den Staat, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Das Jahreseinkommen von Alleinstehenden darf hierbei die Summe von 17 900€ nicht übersteigen, bei Verheirateten liegt diese Grenze bei 35 800€. Die Arbeitnehmersparzulage ist genau genommen eine staatliche Subvention zur Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Sparer werden dadurch gefördert, wenn sie ihr Geld in Bausparverträge investieren oder Wohneigentum bezahlen möchten. Es ist zu erwähnen, dass diese Einzahlugen durch den Arbeitgeber getätigt werden und als vermögenswirksame Leistungen gekennzeichnet sind. Der Arbeitnehmer wird bei seiner Anlage vom Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent gefördert. Zahlt der Arbeitnehmer in Produktivvermögen in Höhe von höchstens 400€ ein (beispielsweise Aktienfonds) erhält er eine Förderung von 18 Prozent. Auf die Auszahlung ist jedoch eine Sperrfrist von 7 Jahren angesetzt. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt zu Beginn festgelegt wird und nach der Sperrfrist von 7 Jahren auf den Bausparvertrag durch eine Einmalzahlung ausgezahlt wird. Auch ist eine Auszahlung vor Ende der Sperrfrist möglich, dazu muss nachgewiesen werden, dass das Bausparguthaben zu wohnwirtschaftlichen Zwecken benutzt wird. Die Beantragung einer Arbeitnehmersparzulage muss zusammen mit der Jahressteuererklärung bei dem Finanzamt vorgelegt werden. Die dazu notwendigen Unterlagen erhält man vom jeweiligen Anlageinstitut.