Sondertilgungsrecht

Im Darlehensvertrag zu vereinbarendes Recht des Darlehensnehmer, unabhängig von der laufenden Tilgung Rückzahlungen auf das Darlehen zu leisten. Sondertilgungsrechte stellen stets ein einseitiges Optionsrecht (Wahlrecht) des Darlehensnehmer auf außerordentliche Tilgung des Darlehens bzw. eines Teilbetrages dar. Fest vereinbarte Zahlungen, auch wenn diese außerhalb der laufenden Tilgung erfolgen, stellen eine Sondertilgungspflicht dar. Hier wird unter verkäuferischen Aspekten von einigen Darlehensgeber gern eine irreführende Verwendung des Begriffes Sondertilgungsrecht praktiziert.