Krankenversicherung – gesetztlich oder privat

Eine Krankenversicherung erstattet dem Versicherten (teilweise oder voll) die Kosten für Behandlungen, die durch Erkrankungen, Unfälle oder durch Mutterschaft nötig werden. Zudem werden auch viele Vorsorgeuntersuchungen mit übernommen oder es gibt finanzielle Beteiligungen für solche die von dem Versicherungsanbieter als sinnvoll erachtet werden. In Deutschland gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung, sowie auch die Möglichkeit sich privat zu versichern und somit Leistungen zu erhalten, die über die Mindeststandards hinausgehen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist nach Grundgesetz, Artikel 20 gesetzlich verankert und ist Teil des Solidarsystems. Versicherungspflicht gilt für abhängig Erwerbstätige, Stundenten und deren Familienangehörige sowie Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Rente, etc.). Darüber hinaus gibt es für selbständig Tätige, Bezieher von Einkünften über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Personen nach endender Versicherungspflicht (geschiedene Ehepartner, Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld u.a.) die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Wenn zuvor keine Pflichtversicherung bestand, können Beamte, Selbständige, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitreten.

Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen hauptsächlich aus Beiträgen. Diese werden zumeist zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Die Höhe der Beiträge ist Einkommensabhängig und auf Basis weitgehend festgelegter staatlicher Leistungen kalkuliert. Durch die Krankenversicherungskarte (bald durch Gesundheitskarte abgelöst), kann sich der Versicherte als solcher ausweisen.

Private Krankenversicherung

Wer nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt, kann sich privat versichern. Dies ist der Fall, wenn das monatliche Bruttoeinkommen über der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegt. 2009 beträgt diese Grenze 4050 Euro. Verbeamtete und Selbständige/ Freiberufliche können eine private Krankenversicherung abschließen oder alternativ eine Krankenzusatzversicherung. Privat versicherte Personen erhalten oft eine bessere Versorgung als gesetzlich Versicherte. Beispielsweise bekkommt man in Krankenhäusern oft Zimmer zugewiesen, die großzügiger für den einzelnen Patienten geschnitten sind oder sogar ein Einzelzimmer. Auch beim Arztbesuch ist die Wartezeit häufig kürzer. Ob dieser Zustand sozial gerecht ist, darüber lässt sich wohl streiten; Fakt ist aber, dass er in der Praxis meistes so oder vergleichbar gegeben ist.

In einer privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied separat versichert werden. Kinder bzw. Minderjährige müssen also von den Sorgeberechtigten mit versichert werden, wodurch sich natürlich auch die Gesamtbeiträge erhöhen. Beitragseinstufungen erfolgen bei allen Versicherern immer individuell und richten sich in der Regel nach Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand des zu Versichernden. Allgemein lässt sich sagen, dass der Versicherte umso weniger zahlen muss, desto jünger und gesünder er ist. Frauen leben statistisch gesehen länger als Männer und suchen häufiger den Arzt auf. Daraus folgt, dass privat versicherte Frauen merkbar höhere Beiträge entrichten müssen als Männer.