Rechtsschutzversicherung – Die Absicherung im Rechtsstreit

Eine Rechtsschutzversicherung sichert gegen das Kosten-Risiko eines Rechtsstreits ab. Die Kosten für ein Verfahren werden daher komplett übernommen, solange diese nicht das im Vertrag vereinbarte Limit überschreiten. In der Regel sind das 250.000 Euro je Rechtsschutzfall. Bei Strafkaktionen werden normalerweise Kosten von bis zu 50.000 Euro übernommen. Es kann aber auch Angebote geben, bei denen höhere oder geringere Limits geboten werden. Häufig werden von Versicherten auch Selbstbeteiligungen erwartet, die zwischen 100 und 300 Euro schwanken können.

Es sind in einer solchen Versicherung die gesetzlichen Anwaltsgebühren, eines vom Versicherten frei gewählten Rechtsanwalts enthalten, sämtliche Zeugengelder oder Sachverständigenhonorare, die Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese im Fall eines verlorenen Verfahrens übernehmen muss.

Allgemein lässt sich aber sagen, dass Rechtsschutzversicherungen heutzutage in der Regel modular aufgebaut sind. Daher muss entschieden werden, ob lieber ein Komplettpaket zutrifft, welches alle Leistungen abdeckt oder die Beschränkung auf bestimmte Bereiche des Lebens, wie etwa Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz, Verkehrs-Rechtschutz oder Arbeits-Rechtsschutz. Wird die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsstreits groß eingestuft und in allen anderen Bereichen für relativ gering, würde es sich also lohnen sich darauf zu beschränken und so Kosten zu sparen. Man muss darauf aufpassen keine unnötigen Leistungen angedreht zu bekommen.

Die Gültigkeit des Rechtsschutzes besteht Europaweit, sowie auch in einigen wenigen Ländern, die nicht zu Europa zählen. Dazu zählen Algerien, Marokko und einige andere Mittelmeerländer außerhalb Europa.

Es gibt auch einige Versicherungen, die Ihnen zusätzlich zur üblichen, auf Europa beschränkten Rechtsschutzversicherung bei bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalten auch eine weltweite Rechtsschutzversicherung anbieten. Hier gilt jedoch Vorsicht, da der Rechtsschutz oft deutlich eingeschränkt ist. Beispielsweise gibt es Versicherer, die in solchen Fällen ausschließlich die eigenen Anwaltsgebühren übernehmen. Zudem dürfen Anwälte oft nur maximal das Dreifache als ein vergleichbarer deutscher Anwalt ko]sten. Die Versicherungssumme ist zudem regelmäßig auf 30.000 Euro begrenzt.

Eine Rechtsschutzversicherung greift nicht bei einer vorbeugenden Rechtsberatung oder Ähnlichem. Es besteht für den Versicherungsanbieter nur dann eine Eintrittspflicht, wenn ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten vorliegt. Es wird darüber hinaus geprüft, ob die Rechtsverfolgung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und ob dem Versichertem kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.

Es sind nicht alles denkbare Rechtsstreitigkeiten versichert!

Die vorliegende Streitigkeit muss in jedem Fall der versicherten Leistungsart zugeordnet werden können. Sollte dies nicht möglich sein, besteht auch kein Rechtsschutz (beispielsweise eine Rechtsstreitigkeit über die Wehrpflicht).

Häufige Ausschlüsse aus Rechtsschutzversicherung wären z.B. auch die Abwehr von Schadensersatzansprüchen oder eine aktive Strafverfolgung. Sehr oft kommt der Baurisikoausschluss zum Tragen, was vereinfacht bedeutet, dass alles was im engeren Zusammenhang mit einer Baumaßnahme steht von der Versicherung ausgeschlossen ist. Jegliche Streitigkeiten, die sich auf den eigenen Rechtsschutzversicherer beziehen sind (eigentlich schon logischer Weise) ausgeschlossen.