Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung ist eine Absicherung sämtlicher Gegenstände, die mit auf private oder dienstliche Reisen genommen werden. Oft werden Reisegepäckversicherungen auch in Kombination mit Reiserücktrittsversicherungen angeboten. Möchte man ohnehin beides in Anspruch nehmen, lässt sich so der ein oder andere Euro einsparen. Viele Versicherer bieten eine Reisegepäckversicherung ohnehin nur als Beilage zu anderen Diensten an.

Grundsätzliche Absicherung einer Reisegepäckversicherung

Es besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl, Einbruch, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter, Sturm, Brand, Blitz, Explosion, höhere Gewalt sowie das Abhandenkommen, Zerstören oder Beschädigung des Reisegepäcks.
Ausgeschlossen sind jedoch Gefahren, die mit Auswirkungen von Kriegen und Bürgerkriegen zusammenhängen. Zudem ist Gepäck nicht versichert, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Beschaffenheit des Gepäcks an sich mangelhaft war oder der Schaden auf normale Abnutzung, wie z.B. Zeltstangen und Ähnlichem beim Camping zurückzuführen ist.

Bei Dienstreisen sollte man zunächst überprüfen, ob ein entsprechender Versicherungsschutz bereits durch den Arbeitgeber gewährleistet wird. Falls nicht, empfiehlt es sich häufig bei seinem Arbeitgeber entsprechend nachzuhaken. In vielen Fällen sieht dieser ein, dass eine solche Versicherung sinnvoll wäre.

Kosten für eine Reisegepäckversicherung

Die Kosten für eine Reisegepäckversicherung setzen sich in der Regel aus der Dauer des Aufenthalts, aus dem Gepäckwert und der Anzahl der an der Reise teilnehmenden Personen zusammen. Dabei wird häufig zwischen einer Einzelperson, einer Familie (2 bis 7 Personen), einer Reisegruppe (10 bis 50 Personen) oder ausländischen Gästen differenziert.

Ob eine Reisegepäckversicherung empfehlenswert ist, ist eine Ermessenssache und sollte davon abhängig gemacht werden, wie viel das entsprechende Gepäck wert ist.