Euromillionen Gewinne in ganz Europa steuerpflichtig?

Nachdem einige Länder innerhalb Europas Lotteriegewinne ab einer gewissen Höhe steuerpflichtig gemacht haben, stellt sich natürlich aufgrund des europäischen Gleichheitssatzes die Frage, ob dies auf der einen Seite gegen EU-Gesetz verstößt und auf der anderen Seite natürlich die moralische Frage, wie ein Spanischer Lottospieler dazu kommt seine Gewinne von über € 2.500,– mit 20 % zu besteuern, während ein Englischer oder ein Österreichischer Euromillionen-Gewinner keinerlei zusätzlicher Gewinnsteuern bezahlen muss.
Immerhin haben einige der besteuernden Länder mittlerweile eingesehen, dass die Steuerpflicht auf Kleingewinne (Beispiel Schweiz: bis 1.000 SFR) mehr Verwaltungsaufwand für die staatliche Lotteriegesellschaft und die Behörden bedeuten, als es Einnahmen bringt.

Das Spielprinzip bei Euromillionen:

Die Spielformel bei den Euromillions lautet „5 aus 50 plus 2 aus 11“. Durch diese mathematische Grundlage beträgt die Gewinnwahrscheinlichkeit in der 1. Gewinnklasse (5 + 2): 1 zu 116 Millionen. Von den Einnahmen werden 45,7 % wieder ausgespielt und die verbleibenden 4,3 % wandern in den sogenannten „Booster-Fond“. Dieser wird „nach freiem Ermessen der Lotteriegesellschaft“ verwendet, um gelegentlich Gewinnränge aufzudotieren oder Zusatzausspielungen wie der große Eurojackpot durchzuführen. Insgesamt werden also 50 % der Einnahmen wieder ausgespielt.

D.h. aber auf der anderen Seite auch, dass beim Verhältnis von Einnahmen zu Gewinnausschüttung bereits 50% beim Veranstalter bzw. so wie im Fall der Euromillionen beim „Vater Staat“ bleiben.

Nun gewinnt man dann mit der dementsprechenden Gewinnwahrscheinlichkeit und muss als Dank dafür, dass man zuerst schon 50 % an Steuern bzw. Abgaben bezahlt hat, dann auch im Gewinnfall (nachdem man das Risiko zu 100 % alleine tragen musste) weitere X % an den Staat abliefern. Irgendwie ist diese Sichtweise nicht ganz gerecht. Mich erinnert diese Einstellung ein wenig an die Verrechnung von Aktiengewinnen bzw. Aktienverlusten. Aktienverluste können im selben Abrechnungsjahr gegenüber Aktiengewinnen geltend gemacht werden. Die Verluste können jedoch nie größer sein als die Gewinne. D.h. im schlechtesten Fall steigt der Staat bei diesem Beispiel pari aus.

Einfach ausgedrückt heißt das: „Bitte gehe für mich ins Casino. Spiele mit Deinem Geld und wenn Du gewinnst, dann gib mir bitte X % von Deinem Gewinn. Verlierst Du – tut’s mir sehr leid für Dich!!“

Faireres Modell?

Aber welches Modell wäre fairer. Ich denke, dass es kaum ein Modell gibt, welches schlechter ist, als das aktuell von einigen europäischen Ländern eingeführten. Anstatt den Spaniern den Lottogewinn zu 100 % auszubezahlen hält der Finanzminister bei Gewinnen von über € 2.500,– die Hand mit einer 20 prozentigen Abgabe auf. Bei der letzten Euromillionen-Superpot-Ziehung vom Freitag, den 15. November 2013 gewann ein Spanier die sagenhafte Summe von € 100.000.000,– und der spanische Finanzminister durfte sich über Zusatzeinnahmen von stolzen € 20.000.000,– freuen. Nun kann man sagen – „Na bei 100 Mille kann er ruhig 20 hergeben“ – aber wie kommt er dazu? Die vielen Ziehungen davor, als er nichts gewonnen hat, hat ja auch niemand 20 % seiner Euromillionen-Spielscheinkosten übernommen.

Ich finde es einfach nicht richtig, dass so einseitig abkassiert wird. Aber ich denke über kurz oder lang werden die Spieler dem Staat schon die Quittung präsentieren. Das Tippvolumen sinkt aufgrund der schlechten Wirtschaftslage in Spanien von Monat zu Monat und solche Zusatzsteuern ermutigen die Spanier dann natürlich nicht zusätzlich ihr ohnehin knapp bemessenes Budget für Euromillionen-Tipps zu investieren. Erstmals in der Geschichte der spanischen Weihnachtslotterie wurden nicht alle Lose verkauft  und die Gesamtgewinnsumme auf € 2,2 Milliarden reduziert. Ein kleiner aber feiner Wink an die Politik, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt.