So funktioniert das Privatinsolvenzverfahren

Das Privatinsolvenzverfahren stellt oft einen tiefen Einschnitt in das Leben eines Menschen dar. Dabei muss man jahrelang eingeschränkt leben, wobei man danach von seiner Restschuld befreit ist und neu anfangen kann.

Privatinsolvenz, eine schwierige Entscheidung

Die Privatinsolvenz ist oftmals kein einfacher Schritt, denn es bedeutet, dass Sie jahrelang bestimmte Regeln und Verpflichtungen befolgen müssen. Doch danach können Sie das alles hinter sich lassen und in ein neues Leben starten. Das Privatinsolvenzverfahren beginnt mit der Ausfüllung eines Antrags, in dem Sie angeben müssen, dass Sie Privatinsolvenz anmelden möchten. Dieser Antrag wird dann beim Amtsgericht eingereicht. Der Inhalt dieses Antrags besteht aus den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die dort wahrheitsgemäß angegeben werden müssen. Falls Sie einem Beruf nachgehen, müssen Sie auch angeben, wer Ihr Arbeitsgeber ist und wie viel Geld Sie dort verdienen. Der Antrag enthält auch die Angabe des Anwalts oder Schuldnerberaters, der nachweisen muss, dass eine außergerichtliche Einigung bereits versucht wurde, aber nicht erfolgreich verlief.

Wie verläuft das Privatinsolvenzverfahren weiter?

Wichtig zu wissen ist es, Baufinanzierung dass ein Anwalt weitere Kosten für Sie verursachen würde. Das ist Geld, das Sie nicht haben. Daher gibt es Beratungsstellen, die kontaktiert werden können. Diese Beratungsstellen sind von Kommune zu Kommune verschieden, so dass Sie lokal recherchieren müssen. Der Vorteil einer solchen Beratung ist, dass diese in der Regel keine Kosten erheben. Außerdem müssen Sie eine Abtretungserklärung  unterschreiben, sobald Sie sich entschieden haben Privatinsolvenz anzumelden. Diese Abtretungserklärung spielt eine wichtige Rolle im Privatinsolvenzverfahren, denn dadurch wird festgelegt, dass jegliche Einnahmen über dem Existenzminimum verwendet werden, um die Schulden zu beseitigen. Noch strenger geht es bei der Restschuldbefreiung zu, denn diese schreibt vor, dass 50 Prozent Ihres Erbes zur Schuldentilgung verwendet werden. Weiterhin müssen Sie versichern, dass Sie einer Tätigkeit nachgehen oder zur Zeit Arbeitssuchend sind. Falls beides nicht der Fall ist, müssen Sie einer zumutbaren Tätigkeit nachgehen und dürfen diese nicht ablehnen.

Ordnung ist das A und O

Wichtig bei dem Privatinsolvenzverfahren ist es auch alle Unterlagen, die mit diesem Vorgang zu tun haben, perfekt zu ordnen, so dass der Anwalt oder der Schuldnerberater einen schnellen Überblick haben. Zu diesen Papieren zählen z.B. Rechnungen, Kontoauszüge und Gehaltsnachweise. Im schlimmsten Fall können noch mehr Schulden auf Sie zu kommen, falls die Ordnung nicht stimmt und gewisse Unterlagen nicht beachtet werden. Wer aber durch Straftaten noch Schulden hat, der muss diese Schulden auch noch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens tilgen, denn diese fallen nicht in die Privatinsolvenz.

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