Das Kapitalanlagegesetzbuch – mehr Transparenz und Anlegerschutz

Das Kapitalanlagengesetzbuch ist im Juli 2013 in Kraft getreten. Im Kern geht es dem Gesetzgeber darum, für die gesamte Investmentbranche vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen. Vom neuen Regelwerk betroffen sind in erster Linie geschlossene Fonds. Sie müssen nun ähnlich wie offene Fonds Strukturen für Compliance und Risikomanagement aufbauen. Monatliche, vierteljährliche und jährliche Berichte über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sind seit Juli 2013 Pflicht. Zudem müssen sie sich in Zukunft einer regelmäßigen Bewertung durch externe Analysten stellen.

Welche Konsequenzen hat dieser gravierende Eingriff seitens des Gesetzgebers auf die Entwicklung der Branche?

Konsolidierung des Marktes

Unmittelbar nach Inkrafttreten des Kapitalanlagengesetzbuches brach der Markt für geschlossene Fonds zunächst ein. Insbesondere kleinere Unternehmen hatten enorme Schwierigkeiten, die Vorgaben umzusetzen. Die Folge waren Fusionen und Übernahmen, andere Firmen wandelten sich in Kapitalgesellschaften um. Andernfalls hätten sie nicht länger geschlossene Fonds, die nun als geschlossene alternative Investmentfonds bezeichnet werden, anbieten dürfen.

Mit dem Kapitalanlagengesetzbuch hat der Staat darüber hinaus in die Prämien- und Provisionsstruktur der Fondsgesellschaften eingegriffen. Die Aussicht auf hohe Boni bei entsprechender Rendite verleitete viele Manager in der Vergangenheit dazu, sich auf hochriskante Anlagestrategien einzulassen. Das ist mit dem neuen Gesetz passé. Der Gesetzgeber hat außerdem Geschäftsmodelle, die sich unter geschlossenen Fonds einer gewissen Beliebtheit erfreuten, massiv eingeschränkt. So sind sogenannte Blind-Pools nur noch dann möglich, wenn das Risiko nachweislich breit gestreut ist. Blind-Pools sind Sachwert-Investments, bei denen der Investor nicht weiß, in welches Anlageobjekt sein Geld konkret fließt

Ausnahmen von der Regel

Ausgenommen von den Änderungen sind lediglich Fonds, die bereits vor dem 21. Juli 2013 existierten und ihr gesamtes Anlagevermögen bis zum Stichtag investiert hatten. Für diese Unternehmen ändert sich durch das Kapitalanlagegesetzbuch nichts. Sie haben dank des geringeren Verwaltungsaufwands niedrigere Kosten, was sich in besseren Renditen niederschlägt. Das macht sie auch für Privatkunden nach wie vor attraktiv.

Gleiches gilt für Fonds, die nicht nur Kapital investieren, sondern mit ihrem Geld eine Anlage betreiben. Dazu zählen viele Fonds mit Sachwertbeteiligungen aus dem Bereich erneuerbare Energien, aber auch Fonds mit Gewerbeimmobilien in ihrem Portfolio.

Ein Beispiel dafür ist das Produkt „Immobilien Deutschland 38“ von WealthCap. Mit nur einer Beteiligung haben die Anleger hier die Möglichkeit, in einen der modernsten deutschen Busbahnhöfe (den Business Center ZOB in München) und zwei weitere Immobilien (ebenfalls in München) zu investieren. Die breite Streuung wird durch die verschiedenen Objekte, ihre Lagen und Mieter erzielt.

Der Gesetzgeber geht in diesem Fall davon aus, dass der Privatkunde sein Geld in ein Unternehmen investiert. Dort muss er als Anleger zwangsläufig mit einem unternehmerischen Risiko rechnen. In diesem Fall hindert die Verfassung den Staat daran, in diese Prozesse einzugreifen. Der Investor muss sich im Klaren darüber sein, dass er als stiller Teilhaber einer Firma jederzeit sein gesamtes Anlagevermögen verlieren kann.

Die Qual der Wahl

Aus Sicht des Anlegers stellen sich nach Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches zwei Fragen:

  • Möchte man mit seinem Investment auf der sicheren Seite bleiben?
  • Oder streben Sie eine maximale Rendite an?

Eine attraktivere Verzinsung ist bei den älteren geschlossenen Fonds zu erwarten, die in Sachwerte oder Gewerbeimmobilien investieren. Auch die Beteiligung an Fonds, die operativ tätig sind, kann äußerst lukrativ sein. Doch in beiden Fällen gehen Sie das Risiko ein, Ihr Investment einzubüßen.

Wem das Risiko zu groß ist, legt sein Geld stattdessen in einen geschlossenen alternativen Investmentfonds an. Die geringere Rendite sollten Sie als Privatkunden wie eine Art Versicherungsprämie betrachten, die Sie vor einem erhöhten Ausfallrisiko schützt.