Bestattungsvorsorge – die Beerdigung nach den eigenen Wünschen planen!

Den meisten Menschen fällt es sehr schwer über die eigene Beerdigung zu sprechen. Doch gilt es im Todesfall einige Dinge zu berücksichtigen, um nicht nur Angehörige zu entlasten, sondern auch für eine Trauerfeier zu sorgen, die den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Für die meisten Angehörigen stellt es eine enorme Entlastung dar, wenn sie wissen, was im Todesfall zu tun ist. So entscheiden sich immer mehr Menschen für einen Vorsorgevertrag, der schon zu Lebzeiten die eigene Beerdigung nach den eigenen Wünschen regelt und das Geld für die Bestattung und andere Kosten durch ein Treuhandkonto verwaltet. Das Geld ist dabei gut geschützt und ermöglicht die Angehörigen nicht plötzlich vor enormen Kosten zu stellen, wenn eine Beerdigung geplant werden muss. Denn Angehörige müssen nach dem Tod eines geliebten Menschen eine Menge Entscheidungen treffen und zusätzlich noch den großen Verlust verschmerzen. So gilt es für Angehörige einige wichtige Dinge zu entscheiden, so dass bei einem Todesfall oftmals die gleichen Fragen auftreten: Wie soll der Verstorbene beerdigt werden? Wird eine Beerdigung im Sarg oder einer Einäscherung vorgezogen? In welchem Rahmen soll die Trauerfeier stattfinden?

So ist es für die meisten Familienmitglieder und Angehörigen ungeheuer wichtig zu wissen, was der Verstorbene für seine eigene Beerdigung selbst gewollt hätte. Denn die Organisation der Beisetzung ist für Angehörige die letzte Möglichkeit noch etwas für den Verstorbenen zu tun. So gelingt es mit einer Bestattungsvorsorge die eigene Beerdigung nach den persönlichen Wünschen zu planen und die finanziellen Mittel bereitzustellen, um diese Wünsche umzusetzen. Im Folgenden haben wir Ihnen erläutert, worauf Sie bei einer Bestattungsvorsorge achten müssen und wie das Prozedere der Bestattungsvorsorge eigentlich funktioniert. Auf diese Weise gelingt es schon zu Lebzeiten die eigene Beisetzung umfassend zu planen und zu organisieren.

Einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen

Um einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen, gilt es sich mit einem Bestatter seiner Wahl auszutauschen. Durch diesen Vorsorgevertrag gelingt es dabei nicht nur den Rahmen der eigenen Beerdigung ganz nach den eigenen Wünschen zu planen, sondern auch die Kosten zu decken. So gelingt es zu Lebzeiten einige Vorgaben zu der eigenen Beerdigung zu machen. Dabei kann beispielsweise entschieden werden, ob eine Beisetzung im Sarg oder eine Einäscherung in einem Urnengrab bevorzugt wird. Selbst die Musik während der Beerdigung kann in einem Vorsorgevertrag festgehalten werden. Doch geht es den meisten Menschen vor allem um den finanziellen Aspekt. Denn die meisten Menschen wünschen sich nach ihrem Tod nicht zu einer finanziellen Last für die Familie zu werden, so dass ein Vorsorgevertrag vor allem den finanziellen Rahmen der Beerdigungskosten deckt. So geht es den meisten Menschen darum ihre Familie finanziell zu entlasten. Außerdem gelingt es so den Angehörigen die Angst zu nehmen die Beerdigung nicht nach den eigenen Wünschen abzuhalten.
Bei einem Vorsorgevertrag wird das Geld für die Beerdigung auf ein Treuhandkonto überwiesen, welches nach dem Tod aufgelöst wird, um damit die Kosten der Beerdigung zu decken. Das Treuhandkonto schützt das eingezahlte Geld auch vor einer Insolvenz des Bestatters, so dass die eingezahlte Summe auf einem Treuhandkonto vollkommen sicher ist. Dabei lässt sich die Summe zur Beisetzung entweder durch eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rate bedienen. So ist es der Wunsch von vielen Menschen durch einen Vorsorgeantrag auch nach dem Tod für ein organisiertes und planvolles Handeln zu sorgen. Die meisten Angehörigen empfinden einen Vorsorgeantrag als enorme Entlastung, da bereits zu Lebzeiten wichtige Dinge des Verstorbenen lückenlos geklärt wurden und eine Beisetzung geplant werden kann, die den Ansprüchen und Wünschen des Verstorbenen vollkommen gerecht wird.

Eine Sterbegeldversicherung als zusätzliche Absicherung im Todesfall

Um die finanziellen Kosten einer Beerdigung zu decken, gelingt es neben einem Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen auch eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. So bietet die Sterbegeldversicherung eine weitere Möglichkeit, um Angehörige für den eigenen Todesfall finanziell zu entlasten. Dabei handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung für den Todesfall, der Versicherungsnehmern die Möglichkeit gibt eine Summe festzulegen, die sie für angemessen halten. Dabei wird das Geld bei einer Sterbegeldversicherung an einen Angehörigen oder einen Bestatter nach dem Tod ausgezahlt, um damit die Kosten der Beerdigung zu decken. Der große Vorteil der Sterbegeldversicherung ist die zweckgebundene Anlage des gesparten Gelds. So wird monatlich ein gewisser Betrag für die Sterbegeldversicherung bezahlt, um damit die Beerdigungskosten zu bedienen. Doch sollte man sich schon frühzeitig, um eine Sterbegeldversicherung kümmern, da die meisten Versicherer eine Altersgrenze von 70 Jahren aufrufen, nach der keine Sterbegeldversicherung mehr abgeschlossen werden kann.

Bestattungsverfügung als letzter Wille

Durch eine Bestattungsverfügung haben Menschen die Möglichkeit die eigene Beerdigung nach ihren Vorstellungen zu planen. So gilt eine Bestattungsverfügung auch als eine Art Willenserklärung. Dabei gelingt es sowohl die Bestattungsart, die Grabart und das gewünschte Bestattungsunternehmen anzugeben. Je nach Verfügung lassen sich hier nicht nur übergeordnete Fragestellungen festhalten, sondern auch detaillierte Themen wie die Trauermusik oder die Kleidung behandeln. Eine Bestattungsverfügung sollte dabei handschriftlich verfasst werden und einige wichtige Dinge beinhalten, um für eine Rechtsgültigkeit zu sorgen. Demnach muss schon die Überschrift und die Einleitung darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Dokument um eine Bestattungsverfügung handelt. Zudem müssen weitere Angaben von Daten wie die Anschrift, Name, Geburtsdatum, eine Bestattungsart, ein Bestattungsort und eine Unterschrift auf dem Dokument enthalten sein. Um alle Zweifel zu beseitigen, lässt sich die Bestattungsverfügung auch durch einen Notar beglaubigen, so dass der letzte Wille rechtsgültig ist. Aber auch durch einen Hausarzt lässt sich diese Bestattungsverfügung bestätigen, so dass man sichergehen kann alle Wünsche an die eigene Beisetzung erfüllt zu bekommen. So reicht es meistens aus eine Bestattungsverfügung aufzustellen, um die Beerdigung ganz nach den eigenen Vorstellungen abzuhalten.